Wann ist das nächste Pickerl fällig?

In Österreich gilt die 3-2-1-Regelung:

  • bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung
  • die 2. Überprüfung nach weiteren 2 Jahren
  • dann sind die Überprüfungen jährlich vorgeschrieben
  • als historisch typisierte Fahrzeuge müssen alle 2 Jahre überprüft werden
  • bei allen anderen Fahrzeugen muss jährlich überprüft werden

Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung).

Beispiel: Erstzulassungsmonat Juni – Überprüfung ist schon im Mai möglich und muss spätestens Ende Oktober durchgeführt werden.